
Tätigkeit
Zahnmedizinische Fachangestellte arbeiten vorwiegend in Zahnarztpraxen. Sie übernehmen dabei hauptsächlich folgende Tätigkeiten:
· Ansprechpartner bei telefonischen Patientenanfragen,
z. B. Terminvereinbarungen
· Betreuung von Patienten in der zahnärztlichen Praxis vor, während und nach der Behandlung
· Mitwirkung bei Untersuchung und Behandlung
· Anwendung und Pflege medizinischer Instrumente, Geräte und Apparate
· Laborarbeiten
· Büro-, Verwaltungs- und Abrechnungsarbeiten
Ausbildungsdauer
Es handelt sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Die dreijährige Ausbildung erfolgt im Ausbildungsbetrieb (Zahnarztpraxis) und in der Berufsschule. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. Abschluss der 2-jährigen Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege, verkürzt werden.
Ausbildungsvoraussetzungen
Schulbildung
Gesetzlich ist keine bestimmte Schulbildung als Zugangsvoraussetzung vorgeschrieben. Üblicherweise gelten der Hauptschulabschluss oder die Mittlere Reife als schulische Voraussetzungen. Es ist daher zweckmäßig, sich rechtzeitig bei den in Frage kommenden Ausbildungspraxen über Bewerbungstermine, Einstellungsbedingungen, Auswahltests und Vorstellungstermine zu informieren.
Kenntnisse und Fähigkeiten
- Kontaktfreude und Kommunikationsfähigkeit
- Teamfähigkeit
- Organisationstalent
- gutes sprachliches Ausdrucksvermögen
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildungsinhalte werden im Rahmen von Lernfeldern vermittelt, was zu einer höheren berufsfachlichen Kompetenz führt. Diese umfasst im Einzelnen:
· Kenntnisse über das Gesundheitswesen und die zahnärztliche Praxis
· Arbeitsschutz, Arbeitshygiene, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
· Maßnahmen der Praxishygiene
· Anwenden und Pflegen medizinischer Instrumente, Geräte und Apparate
· Betreuen von Patienten in der zahnärztlichen Praxis
· Hilfeleistungen bei Notfällen
· Mitwirken bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen des Zahnarztes
· Durchführen von Laborarbeiten einschließlich der Qualitätssicherung
· Umgehen mit Arzneimitteln sowie mit Heil- und Hilfsmitteln
· Anwenden von medizinischen Fachausdrücken und Grundkenntnissen
über Krankheiten
· Anatomie, Physiologie und Pathologie
· Prophylaxe und Rehabilitation
· Organisieren der Praxisabläufe einschließlich Textverarbeitung
· Durchführen des Abrechnungswesens
· Durchführen von Verwaltungsarbeiten
· Umgehen mit Bestimmungen der Sozialgesetzgebung
· PC-Nutzung: Textverarbeitung, Verfahren der Kommunikation und des Datenaustausches mit externen Rechnern, Anwendung eines Praxisverwaltungssystems
· Qualitätsmanagement
Prüfungen
Im vierten Ausbildungshalbjahr legen die Auszubildenden den ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung (GAP I) in schriftlicher Form ab. Sie beinhaltet die Themen „Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“ sowie „Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“. Die GAP I ist Zulassungsbedingung für den zweiten Teil der gestreckten Abschlussprüfung (GAP II).
Die GAP II findet Ende des dritten Ausbildungsjahres statt. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil sowie einer praktischen Arbeitsaufgabe mit einem Fachgespräch. Im schriftlichen Teil werden die Bereiche „Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen“, „Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“ abgeprüft.
Berufliche Weiterbildung
Qualifizierung
Durch die Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, beispielsweise über Prophylaxe, Provisorienherstellung, Notfallsituationen, Fachterminologie, Psychologie, Praxisorganisation und Bürokommunikation ist eine weitere Qualifizierung möglich.
Aufstieg
nach entsprechender Berufspraxis ist über Weiterbildungsmaßnahmen eine weitere Spezialisierung in den Bereichen Behandlungsassistenz oder Verwaltung möglich, beispielsweise:
Bereich Behandlungsassistenz
· Zum/zur zahnmedizinische/r Fachangestellte/r Bereich Prophylaxe
· Zum/zur zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin/zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten (ZMP)
· Zum/zur zahnmedizinische/r Fachassistent/in
· Zum Bachelor Professional in Dentalhygiene
Bereich Verwaltung
· Zum/zur zahnmedizinischen/r Fachangestellten/r Bereich Praxisverwaltung
· zum/zur zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin/zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten (ZMV)
· zum/zur Dentalen Fachwirt/in
Besonders gute Berufseinsteiger, die ihre ZFA-Abschlussprüfung (Note im Fachangestelltenbrief) mit 1,9 oder besser abgeschlossen haben und noch keine 25 Jahre alt sind, können sich für das „Weiterbildungsstipendium“ der Bundesregierung bewerben.
