KAUFMÄNNISCHES BERUFSKOLLEG I MIT ÜBUNGSFIRMA
Besondere Zielsetzung
Die Ausbildung im Berufskolleg mit Übungsfirma vollzieht sich in zwei aufeinander aufbauenden Bildungsgängen am Kaufmännischen Berufskolleg I und am Kaufmännischen Berufskolleg II jeweils mit Übungsfirma.
Die einjährige Ausbildung am Berufskolleg I mit Übungsfirma stärkt durch eine enge Verbindung zwischen Theorie und Praxis die berufliche Handlungskompetenz. Praxisorientiertes und vernetztes Lernen werden den Schülerinnen und Schülern am Beispiel einer Übungsfirma nahegebracht. Die Übungsfirma, die von den Schülerinnen und Schülern gegründet wird, ist das Modell eines existierenden Unternehmens, in dem alle typischen Geschäftsfälle simuliert werden können. Sie arbeitet wie ein echtes Unternehmen.
Aufnahmebedingungen
Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufskolleg I ist
- die Fachschulreife
oder - der Realschulabschluss
oder - das Versetzungszeugnis in die Klasse 11/10 eines Gymnasiums des 9-/8-jährigen Bildungsganges
oder - der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
Unterrichtsfächer
(Stundentafel)
Pflichtbereich
Allgemeiner Bereich | Wochen-stunden |
Religionslehre | 1 |
Geschichte und Gemeinschaftskunde | 2 |
Deutsch mit Betrieblicher Kommunikation | 3 |
Englisch | 3 |
Mathematik | 2 |
Berufsfachlicher Bereich | |
Betriebswirtschaft | 7 |
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle | 3 |
Gesamtwirtschaft | 2 |
Informatik | 1 |
Textverarbeitung | 1 |
Wahlpflichtbereich | 5 |
Übungsfirma | |
Geschäftsprozesse | |
Juniorenfirma | |
Wahlbereich | 2 |
Weitere Fächer, z. B. Sport | |
Praktikum fakultativ im Umfang von 4 Wochen i. d. R. in den Ferien |
Probezeit
Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit
Abschluss/
Zentrale Klassenarbeit
Es findet keine zentrale schriftliche Abschlussprüfung und keine mündliche Prüfung statt. Im Fach Betriebswirtschaft wird im zweiten Schulhalbjahr eine Klassenarbeit angefertigt, bei der der Termin, die Aufgaben und die Korrekturanweisungen vom Kultusministerium landeseinheitlich vorgegeben werden. Am Ende des Schuljahres wird auf Grund der im laufenden Schuljahr in den maßgebenden Fächern gezeigten Leistungen festgestellt, wer die Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen hat.
Berechtigungen
- Absolventen des Berufskollegs I mit Übungsfirma, die in das Berufsleben eintreten und kein Ausbildungsverhältnis eingehen, haben die Berufsschulpflicht erfüllt.
- Bei einer kaufmännischen Ausbildung kann nach erfolgreichem Besuch dieser Schule die Ausbildungszeit um bis zu einem Jahr verkürzt werden.
- Sofern die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind, kann das Kaufmännische Berufskolleg II mit Übungsfirma an unserer Schule besucht werden. Über diesen Bildungsgang kann die Fachhochschulreife erworben werden.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeverfahren und anschließender Abgabe der Bewerbungsunterlagen bis 01. März an unserer Schule.
Den Link zum Online-Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.
Grundlage für die endgültige Aufnahme sind die Abschlusszeugnisse.
Weitere Auskünfte erteilen das Sekretariat bzw. die Schulleitung.