Medizinische/r Fachangestellte/r

Tätigkeit

Medizinische Fachangestellte arbeiten vorwiegend in Arztpraxen und Krankenhäusern. Sie übernehmen dabei hauptsächlich folgende Tätigkeiten:

  • Ansprechpartner bei telefonischen Patientenanfragen, z. B. Terminvereinbarungen
  • Betreuung von Patienten in der ärztlichen Praxis vor, während und nach der Behandlung
  • Mitwirkung bei Untersuchung und Behandlung
  • Anwendung und Pflege medizinischer Instrumente, Geräte und Apparate
  • Laborarbeiten
  • Büro-, Verwaltungs- und Abrechnungsarbeiten

Ausbildungsdauer

Es handelt sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Die dreijährige Ausbildung erfolgt im Ausbildungsbetrieb (Arztpraxis, Krankenhaus) und in der Berufsschule. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. Abschluss der 2-jährigen Berufsfachschule für Gesundheit und Pflege, verkürzt werden. 

Ausbildungsvoraussetzungen

Schulbildung

Gesetzlich ist keine bestimmte Schulbildung als Zugangsvoraussetzung vorgeschrieben. Üblicherweise gelten der Hauptschulabschluss oder die Mittlere Reife als schulische Voraussetzungen. Die Anforderungen an die Bewerber und die Einstellungsbedingungen der Arztpraxen und Krankenhäuser sind jedoch unterschiedlich. Es ist daher zweckmäßig, sich rechtzeitig bei den in Frage kommenden Ausbildungspraxen über Bewerbungstermine, Einstellungsbedingungen, Auswahltests und Vorstellungstermine zu informieren.

Kenntnisse und Fähigkeiten

  • Kontaktfreude und Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Organisationstalent
  • gutes sprachliches Ausdrucksvermögen

Ausbildungsinhalte

Mit der Neuordnung des Ausbildungsberufes zum 1. August 2006 werden die Ausbildungsinhalte im Rahmen von Lernfeldern vermittelt, was zu einer höheren berufsfachlichen Kompetenz führt. Diese umfasst im Einzelnen:

  • Kenntnisse über das Gesundheitswesen und die ärztliche Praxis
  • Arbeitsschutz, Arbeitshygiene, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
  • Maßnahmen der Praxishygiene
  • Anwenden und Pflegen medizinischer Instrumente, Geräte und Apparate
  • Betreuen von Patienten in der ärztlichen Praxis
  • Hilfeleistungen bei Notfällen
  • Mitwirken bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen des Arztes
  • Durchführen von Laborarbeiten einschließlich der Qualitätssicherung
  • Umgehen mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen sowie mit Heil- und Hilfsmitteln
  • Anwenden von medizinischen Fachausdrücken und Grundkenntnissen über Krankheiten
  • Anatomie, Physiologie und Pathologie
  • Prävention, Prophylaxe und Rehabilitation
  • Organisieren der Praxisabläufe einschließlich Textverarbeitung
  • Durchführen des Abrechnungswesens
  • Durchführen von Verwaltungsarbeiten
  • Umgehen mit Bestimmungen der Sozialgesetzgebung
  • PC-Nutzung: Textverarbeitung, Verfahren der Kommunikation und des Datenaustausches mit externen Rechnern, Anwendung eines Praxisverwaltungssystems
  • Qualitätsmanagement

Prüfungen

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes führt die Ärztekammer vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres eine berufsorientierte Zwischenprüfung durch.

Abschlussprüfung

Sie wird von der Berufsschule und der Ärztekammer durchgeführt. Die schriftliche Prüfung ist eine gemeinsame Prüfung von Berufsschule und Ärztekammer. Neben Deutsch und Gemeinschaftskunde sind Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und -verwaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde weitere Prüfungsbereiche.

Berufliche Weiterbildung

Qualifizierung

  • durch Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, beispielsweise über Krankheitslehre, Notfallsituationen, Fachterminologie, Verbandstechnik, Medizinische Apparatekunde, Labor, Psychologie, Praxisorganisation, Bürokommunikation.

Aufstieg

nach entsprechender Berufspraxis über Weiterbildungsmaßnahmen


Lehrvideos

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