Tätigkeit
Industriemechaniker/-innen sind in der Produktion und Instandhaltung tätig, wo sie dafür sorgen, dass Maschinen und Fertigungsanlagen stets betriebsbereit sind. Sie
- stellen Geräte und Produktionsanlagen her
- richten die Geräte und Anlagen oder bauen sie um
- überwachen und optimieren Fertigungsprozesse
- übernehmen Reparatur- und Wartungsarbeiten
Ausbildungsdauer
Es handelt sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Die 3 1/2-jährige Ausbildung erfolgt im Ausbildungsunternehmen und in der Berufsschule. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. Abschluss der Einjährigen Berufsfachschule Metalltechnik, verkürzt werden.
Ausbildungsvoraussetzungen
Schulbildung
Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerks-rdnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Von Bewerbern für die Ausbildung zum/zur Industriemechaniker/-in wird überwiegend ein mittlerer Bildungsabschluss erwartet. Etwa 10 % der Ausbildungsanfänger/-innen haben eine Berufsfachschule absolviert. Die Anforderungen an die Bewerber und die Einstellungsbedingungen der Unternehmen sind unterschiedlich. Es ist daher zweckmäßig, sich rechtzeitig bei den in Frage kommenden Ausbildungsunternehmen über Bewerbungstermine, Einstellungsbedingungen, Auswahltests und Vorstellungstermine zu informieren.
Kenntnisse und Fähigkeiten
- Gute Kenntnisse in Mathematik und Physik sowie in den Bereichen Werken, Technik und Informatik
- Neigung zum Umgang mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen
- Neigung zu Tätigkeit mit körperlichem Einsatz, z. B. schwere Werkstücke transportieren
- Auge-Hand-Koordination, z. B. genaues Zusammenfügen von Werkteilen
- Handwerkliches Geschick, z. B. Montieren von Baugruppen zu Maschinen
- Technisches Verständnis, z. B. Warten von defekten Maschinen und Produktionsanlagen
- Rechenfertigkeiten, z. B. Führen und Auswerten von Statistiken über Fertigungsdaten, Berechnen von Volumina und Winkeln für die Herstellung von Ersatzteilen
- Verständnis für mündliche Äußerungen, z. B. Verstehen von Fehlerbeschreibungen der Mitarbeiter
- Mündliches Ausdrucksvermögen, z. B. Einweisen von Mitarbeitern in die Bedienung und Handhabung von Maschinen und Anlagen
- Textverständnis, z. B. Lesen und Verstehen von technischen Unterlagen, auch in englischer Sprache
Ausbildungsinhalte
Im 1. Ausbildungsjahr
- Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen und Maschinen
- Herstellen von einfachen Baugruppen
- Warten technischer Systeme
Im 2. Ausbildungsjahr
- Fertigen von Einzelteilen mit Werkzeugmaschinen
- Installieren und Inbetriebnahme steuerungstechnischer Systeme
- Montieren von technischen Teilsystemen
- Fertigen auf numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen
- Instandsetzen von technischen Systemen
Im 3. und 4. Ausbildungsjahr
- Herstellen und Inbetriebnahme von technischen Systemen
- Überwachen der Produkt- und Prozessqualität
- Instandhalten von technischen Systemen
- Sicherstellen der Betriebsfähigkeit automatisierter Systeme
- Planen, Realisieren und Optimieren technischer Systeme
Um die Kompetenz in einer Fremdsprache zu vermitteln, die für berufstypische Situationen erforderlich ist, erhalten die Auszubildenden in jedem Ausbildungsjahr zwei Stunden pro Woche Unterricht in Englisch.
Prüfungen
1. Teil der Prüfung
Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird der 1. Teil der Abschlussprüfung durchgeführt. Er besteht aus einer Arbeitsaufgabe mit Gesprächsphasen und schriftlichen Aufgaben. Das Ergebnis dieses Prüfungsteils fließt mit 40 % in das Gesamtergebnis ein.
2. Teil der Prüfung
Dieser Teil der Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Das Ergebnis fließt mit 60 % in das Gesamtergebnis ein. Geprüft wird in den Bereichen Arbeitsauftrag, Auftrags- und Funktionsanalyse, Fertigungstechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.Die Berufsbezeichnung nach dem erfolgreichen Abschluss lautet: Industriemechaniker/Industriemechanikerin.
Berufliche Weiterbildung
Schon während der Berufsausbildung lassen sich Zusatzqualifikationen erwerben, z. B. Computerführerscheine oder Fremdsprachenzertifikate, die evtl. auf andere Weiterbildungen angerechnet werden.
Wer eine leitende Position anstrebt, kann eine Aufstiegsweiterbildung ins Auge fassen, z. B. eine Weiterbildung als Meister/-in oder Techniker/-in.
Darüber hinaus haben Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung die Möglichkeit, ein Studium in Betracht zu ziehen.