G1MF2 besucht Gerichtsverhandlung

Im Rahmen der Drogenprävention besuchten die Medizinischen Fachangestellten des ersten Ausbildungsjahrs gemeinsam mit ihrer Lehrerin Frau Schnaidt das Amtsgericht Achern. Dort wohnte die Klasse einer öffentlichen Gerichtsverhandlung bei. Verhandelt wurde der Tatbestand des Rauschmittelbesitzes in nicht unerheblicher Menge sowie der Besitz einer unerlaubten Schlagwaffe. Im Gerichtssaal waren zwei Journalisten, eine Richterin, eine Referendarin im Auftrag der Staatsanwaltschaft, der Strafverteidiger mit seinem Mandanten sowie die G1MF2 anwesend. Ein Polizeibeamter, der bei der Wohnungsdurchsuchung dabei war, legte eine Aussage als Zeuge ab.

Der angeklagte 30-jährige Mann legte nach Verlesung der Anklageschrift ein Geständnis ab, worin er bestätigte, dass er im Besitz einer erheblichen Menge Cannabis war. Zum Zeitpunkt der Wohnungsdurchsuchung vor mehr als zwei Jahren ging die Polizei einem anonymem Anruf nach. Dabei ging es um Drogenbesitz und den Verkauf von Drogen. Der Verkauf von Drogen konnte nicht nachgewiesen werden, in der Wohnung wurden aber drei Feinwaagen, Verpackungsmaterial, nicht medizinisches Cannabis für mehr als 7000 Einheiten und ein Nunchaku, ein sogenanntes „Würgeholz“, gefunden. Nach der Befragung des Angeklagten durch die Richterin, führte der Verteidiger aus, dass sich die familiäre Lage und auch die Wohnsituation des Angeklagten gebessert habe. In der Zeit der Tatfeststellung 2022 befürchtete der Angeklagte enorme Versorgungsengpässe im Zuge der Corona-Pandemie, wodurch sich der hohe Bestand erklären ließe, führte der Verteidiger aus. Die Anklage erklärte am Ende der Befragungen ihr gefordertes Strafmaß. Nach einer kurzen Pause verkündete die Richterin das Urteil: Der Angeklagte muss 4000 Euro Geldstrafe zahlen und hat eine Bewährungszeit von 6 Monaten und 2 Wochen, die erst nach einigen Jahren erlischt. In dieser Zeit muss er dem Gericht jeglichen Wohnortwechsel mitteilen. Außerdem ist zu befürchten, dass sowohl das Jugendamt als auch die Verkehrsbehörde auf ihn zukommen werden.

Der Besuch der Gerichtsverhandlung wurde von den Schülerinnen mit großer Spannung verfolgt. Die Klasse diskutierte im Anschluss lange über die Verhältnismäßigkeit des Urteils.

Text: G1MF2


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