(Wo) Ab dem 4. April gilt für den Schulbetrieb in Baden-Württemberg:
- Die Maskenpflicht entfällt auf dem gesamten Schulgelände und bei allen Schulveranstaltungen.
- Die Testpflicht im Unterricht besteht bis zu den Osterferien fort, d.h. alle nicht vollständig geimpften Schülerinnen und Schüler müssen, alle übrigen dürfen, weiterhin zweimal pro Woche per Schnelltest in der Schule getestet werden.
- Bei einem Infektionsfall gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr.
- Die Abschlussprüfungen können, vorbehaltlich Änderungen der aktuellen Verordnung, ohne Einschränkungen erfolgen.