Kategorie: Hygieneregelung
Aktuelle Corona-Verordnung ab dem 4. April
Ab dem 4. April gilt für den Schulbetrieb in Baden-Württemberg: – Die Maskenpflicht entfällt auf dem gesamten Schulgelände und bei allen Schulveranstaltungen. – Die Testpflicht im Unterricht besteht bis zu den Osterferien fort, d.h. alle nicht vollständig geimpften Schülerinnen und Schüler müssen, alle übrigen dürfen, weiterhin zweimal pro Woche per Schnelltest in der Schule getestet…
Aktuelle Corona-Verordnung und Maskenpflicht
Es gilt im Allgemeinen für die Teilnahme am Unterricht und das Betreten der Schule die 3G-Regel. Im gesamten Schulgebäude gilt die Maskenpflicht. Bitte tragen Sie ausschließlich medizinische oder FFP2-Masken. Schülerinnen und Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und weder geimpft noch genesen sind, dürfen im ÖPNV nur dann mitfahren, wenn sie eine Schnelltestbescheinigung (nicht…
Geänderte Maskenpflicht ab Montag 18.10.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, das Kultusministerium hat uns heute über die neuen Corona-Regeln informiert, die ab dem 18.10.2021 gültig sind. Sitzen die Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer am Platz oder stehen sie, ohne sich fortzubewegen, gilt keine Maskenpflicht mehr. Umgekehrt gilt somit: Bewegen sich die Schülerinnen und Schüler, z.B. von einem Sitzplatz zu einem anderen oder zur Tafel, gilt die…
Hygienevorschriften zum Schulstart am 22.02.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, wir freuen uns, dass Sie ab dem 22.02.2021 wieder bei uns an der Schule sind. Damit wir möglichst alle gesund bleiben und die Schule nicht gleich wieder schließen muss, ist es sehr wichtig, dass sich alle an die Hygienevorschriften halten. Bitte lesen Sie sich die Hygienevorschriften durch und noch…
Hygienevorschriften der Beruflichen Schulen Achern
Bitte halten Sie sich beim Besuch unserer Schulen an die geltenden Hygienevorschriften, die Sie hier zum Download vorfinden:
VERSCHÄRFTE HYGIENEMASSNAHMEN AN DEN BERUFLICHEN SCHULEN ACHERN NACH DEN VORGABEN DES KULTUSMINISTERIUM
Liebe Schülerinnen und Schüler, als Reaktion auf die steigenden Corona-Fallzahlen hat das Kultusministerium die Hygienemaßnahmen, die ab Montag, den 19.10.2020 an unserer Schule gelten, verschärft.
ERKLÄRUNG DER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN ÜBER DIE KENNTNISNAHME DER CORONA-VERORDNUNG
Alle Schülerinnen und Schüler müssen nach jedem Ferienende eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene „Gesundheitsbestätigung“ bei den jeweiligen Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrern abgeben. Hierbei handelt es sich um die „Erklärung der Erziehungsberechtigten über einen möglichen Ausschluss vom Schulbetrieb nach der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne“. Die aktuellste Version finden Sie unter „Formulare„.
KOMPLETTER SCHULBETRIEB FÜR KAUFLEUTE FÜR BÜROMANAGEMENT, INDUSTRIEKAUFLEUTE UND MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE AB DEM 29. JUNI 2020
FAHRPLAN FÜR WEITERE ÖFFNUNG DES SCHUL- UND KITABETRIEBS
Ministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Nach den Pfingstferien werden alle Schülerinnen und Schüler in einem rollierenden System Präsenzunterricht erhalten.“
HYGIENEVORSCHRIFTEN ZUM SCHULSTART AM 04. MAI 2020
SCHREIBEN VON MINISTERIN DR. EISENMANN AN ALLE ELTERN UND ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN IM LAND (28.4.2020)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, bitte beachten Sie das folgende Schreiben der Kultusministerin an Sie.
MACH MIT – BLEIB FIT! DIGITALE SPORTSTUNDEN STARTEN