ERKLÄRUNG DER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN ÜBER DIE KENNTNISNAHME DER CORONA-VERORDNUNG

Alle Schülerinnen und Schüler müssen nach jedem Ferienende eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene „Gesundheitsbestätigung“ bei den jeweiligen Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrern abgeben. Hierbei handelt es sich um die „Erklärung der Erziehungsberechtigten über einen möglichen Ausschluss vom Schulbetrieb nach der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne“. Die aktuellste Version finden Sie unter „Formulare„.


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