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    Aktuelle Corona-Verordnung und Maskenpflicht

    Es gilt im Allgemeinen für die Teilnahme am Unterricht und das Betreten der Schule die 3G-Regel. Im gesamten Schulgebäude gilt die Maskenpflicht. Bitte tragen Sie ausschließlich medizinische oder FFP2-Masken. Schülerinnen und Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und weder geimpft noch genesen sind, dürfen im ÖPNV nur dann mitfahren, wenn sie eine Schnelltestbescheinigung (nicht…

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