Es gilt im Allgemeinen für die Teilnahme am Unterricht und das Betreten der Schule die 3G-Regel.
Nicht geimpfte und nicht genesene Schülerinnen und Schüler werden weiterhin bei uns getestet (mit Ausnahme von volljährigen Schülerinnen und Schülern, die mit dem ÖPNV in die Schule kommen, da diese ohnehin eine externe Schnelltestbescheinigung für den ÖPNV erbringen müssen – siehe unten).
Maskenpflicht
Im gesamten Schulgebäude gilt die Maskenpflicht. Bitte tragen Sie ausschließlich medizinische oder FFP2-Masken.
ð Es muss weiterhin spätestens nach 20 Minuten für mindestens 5 Minuten gelüftet werden.
Bitte beachten Sie die Auswirkungen der neuen Corona-Verordnung vom 24.11.2021 auf die Nutzung des ÖPNV:
Schülerinnen und Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und weder geimpft noch genesen sind, dürfen im ÖPNV nur dann mitfahren, wenn sie eine Schnelltestbescheinigung (nicht älter als 24 Stunden) oder eine PCR-Test-Bescheinigung haben.
ð Der Schülerausweis reicht künftig nicht mehr aus!
ð Für 12-17-Jährige soll diese Regelung ab den Weihnachtsferien in Kraft treten, sodass dies dann alle unsere Schülerinnen und Schüler betrifft.